Für Flurförderzeuge verboten (DIN EN ISO 7010)

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Registriernummer:        P006

Sicherheitsaussage:     Für Flurförderzeuge verboten

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung DIN EN ISO 7010:2012-10

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Sicherheitszeichen weist darauf hin, dass Verkehrsweg gesperrt ist für Gabelstapler, Elektrokarren und fahrerlose Flurförderzeuge,
• um gefährdete Personen vor Flurförderzeugen zu schützen oder
• weil die Tragfähigkeit des Bodens für diese Fahrzeuge nicht ausreicht.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“

 

Geometrische Form:

Verbotszeichen: kreisrund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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