Aufzug im Brandfall nicht benutzen (ASR A1.3)

Aufzug im Brandfall nicht benutzen (ASR A1.3)
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Registriernummer:       P020

Sicherheitsaussage:    Aufzug im Brandfall nicht benutzen

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN EN ISO 7010:2012-10

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr

entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Das Zeichen verbietet das Benutzen von Aufzügen im Brandfall, bei Feueralarm.

Alle Aufzüge sind mit dem Schild im Wartebereich (jedoch nicht im Aufzug!) jedes

Geschosses deutlich zu kennzeichnen.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar

bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich -

anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend

ist.

Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger

Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die

Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“

Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“ 


Geometrische Form:

Verbotszeichen: kreisrund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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