Für Flurförderzeuge verboten (ASR A1.3)

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Registriernummer:       P006

Sicherheitsaussage:    Für Flurförderzeuge verboten

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

DIN EN ISO 7010:2012-10

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr

entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Sicherheitszeichen weist darauf hin, dass Verkehrsweg gesperrt ist für Gabelstapler,

Elektrokarren und fahrerlose Flurförderzeuge,

um gefährdete Personen vor Flurförderzeugen zu schützen oder

weil die Tragfähigkeit des Bodens für diese Fahrzeuge nicht ausreicht.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar

bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich -

anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend

ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger

Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die

Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“

Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“ 


Geometrische Form:

Verbotszeichen: kreisrund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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