Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten (DIN EN ISO 7010)

Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten  (DIN EN ISO 7010)
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Registriernummer:        ISO 7010-P035

Sicherheitsaussage:     Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten

Quelle:

DIN EN ISO 7010/A2:2014-05
EN ISO 7010:2012/A2:2014 (D)

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.

Bildinhalt:

Ende eines Beins, Schuh mit Kreisen auf der Sohle

Anwendungsbereich:

Das Sicherheitszeichen kennzeichnet Bereiche, in denen das Benutzen von metallbeschlagenem Schuhwerk verboten ist.
 

 

Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich)
am Anbringungsort ausreichend ist.

 

Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab,
also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Weiß:      Kennfarbe DIN 5381-Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Sicherheitsfarbe Rot:         Kennfarbe DIN 5381-Rot bzw. RAL 3001 Signalrot
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381-Schwarz bzw. RAL 9004 Signalschwarz


Geometrische Form:

Verbotszeichen: kreisrund

 

Geltungsbereich:

National

Stand: 05.2016
 

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