Warnung vor Quetschgefahr (ASR A1.3)

Warnung vor Quetschgefahr (ASR A1.3)
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Registriernummer:        W019
Sicherheitsaussage:     Warnung vor Quetschgefahr

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN EN ISO 7010:2012

 


 

Anwendung:

Das Zeichen warnt vor Quetschgefahren an Arbeitsmitteln (z.B. Maschine) oder an baulichen Einrichtungen (z.B. Verdeckungen, Verkleidungen, Umwehrungen, Umzäunungen).

Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z.B. Fluren) sollen Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z.B. Winkelschilder).

Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz

Geometrische Form:

Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben

 

Gültigkeitsbereich:

National

Stand: 04.2013

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