Warnung vor ätzenden Stoffen (ASR A1.3)

Warnung vor ätzenden Stoffen (ASR A1.3)
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Registriernummer:       W023

Sicherheitsaussage:    Warnung vor ätzenden Stoffen

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN ISO 23601:2012

 


 

Anwendung:

Das Zeichen warnt vor ätzender Wirkung bei Hautkontakt und vor die Atemwege schädigenden Dämpfen; ätzende Stoffe sind Säuren und Laugen (Salz- oder Schwefelsäure, Kali- oder Natronlauge) oder oxidierend wirkende und wasserentziehende Stoffe.
 

Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz


Geometrische Form:

Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben


Gültigkeitsbereich:

National 

Stand: 04.2013

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