Schnorcheln verboten (DIN 4844)

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Registriernummer:      WSP003

Sicherheitsaussage:   Schnorcheln verboten

Quelle:

DIN 4844-2:2012
ISO 20712-1 WSP003

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Sicherheitszeichen
• Wasser-Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
• Weist darauf hin, dass Schnorcheln in dem Bereich verboten ist.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381-Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381-Rot bzw. RAL 3001 Signalrot
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381-Schwarz bzw. RAL 9004 Signalschwarz


Geometrische Form:

Gebotszeichen: rund


Geltungsbereich:

National

Stand: 11.2012

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