Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige Augenabschirmung schützen (DIN EN ISO 7010)

Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige Augenabschirmung schützen (DIN EN ISO 7010)
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Registriernummer:        M025

Sicherheitsaussage:     Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige Augenabschirmung schützen

Quelle:

DIN 4844-2:2010-12 Entwurf
DIN EN ISO 7010:2012 M025


 


Definition:

Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.


Anwendungsbereich:

Gebotszeichen ist anzuwenden bei folgenden Situationen:
• Strahlungsquellen in medizinischen Einrichtungen.
• Es ist sicherzustellen, dass die Augen von Kleinkindern geschützt sind bevor die Maschine/Einrichtung eingeschaltet wird oder bevor das Kleinkind in einen bestrahlten Bereich gebracht wird
• Die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Sicherheitsmaßnahme trägt der Benutzer dieser gekennzeichneten Einrichtung bzw. des Geräts.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 


Farben:

Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“


Geometrische Form:

Gebotszeichen: rund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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